Erste Anwaltliche Auskunft (EAA) - allgemeine Information
Um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu „ihrem Recht“ ohne Angst vor hohen Kosten zu ermöglichen, führen die steirischen Rechtsanwälte in
- in Graz, Süd-, West- und Oststeiermark an jedem Freitag zwischen 14 und 17 Uhr in den Kanzleien von Rechtsanwälten entsprechend der Diensteinteilung
für Graz,
für Bärnbach, Hitzendorf und Köflach,
für Deutschlandsberg,
für Fehring, Feldbach und Fürstenfeld,
für Frohnleiten, Gleisdorf, Gratwein, Lieboch, Stainz und Unterpremstätten,
für Gamlitz, Kaindorf b. Leibnitz, Leibnitz und Wildon,
für Hartberg und Weiz,
sowie in der - Obersteiermark an jedem Freitag nachmittag (Liezen - Dienstag) von 14 bis 17 Uhr abwechselnd in verschiedenen Anwaltskanzleien - laut Diensteinteilung:
für Bruck/Mur und Kapfenberg,
für Judenburg und Zeltweg,
für Knittelfeld,
für Leoben und Trofaiach,
für Liezen, Irdning, Bad Aussee und Rottenmann,
für Murau,
für Mürzzuschlag und Kindberg,
für Schladming
eine unentgeltliche erste Rechtsauskunft durch.
Mit der kostenlosen überschlägigen Erstinformation über die Rechtslage (wie etwa im Ehe- und Familienrecht, im Schadenersatzrecht, im Unternehmens-, Vertrags- oder Erbrecht) soll jedermann die Möglichkeit erhalten, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob überhaupt Ansprüche oder Rechte bestehen, gegen wen diese allenfalls durchgesetzt werden können, und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind. Niemand soll mehr darauf angewiesen sein, sich durch Hörensagen über die Rechtslage zu „informieren“. Es soll vermieden werden, dass durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Position verschlechtert wird, und im folgenden Streitfall die Frage gestellt werden muss: „Warum sind Sie denn nicht schon früher gekommen?“
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Statut erlassen, welches von den teilnehmenden Anwälten strikt zu beachten ist.



