Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z
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Durch den EG-Vertrag oder Vertrag von Rom (1957) wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, die mit dem Vertrag von Maastricht (1992) unter der Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (EG) in die Europäische Union (EU)integriert wurde. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Gemeinschaft mit der bisherigen Europäischen Union zusammengelegt; sie bestehen als ein alleiniges Rechtssubjekt unter dem Namen Europäische Union fort. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 ist der Vertrag in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt worden.
Juristisch gesehen ist die Ehe ein Vertrag. Zwei Personen verschiedenen Geschlechts gehen eine gesetzlich geregelte Lebensgemeinschaft ein mit Zweck Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten.
Der Ehegatte, der mit dem Erblasser bei dessen Tod in aufrechter Ehelebt, hat ein gesetzliches Erbrecht, dessen Umfang davon abhängt, mit welchen Verwandten der Ehegatte konkurriert. (Bsp: Neben der ersten Linie, also den Kindern des Erblassers und ihren Nachkommen, erbt der Ehegatte ein Drittel.)
Ein Kind, das während aufrechter Ehe seiner Mutter geboren wird, gilt als ehelich. Der Ehemann der Mutter kann die Vaterschaft und sohin Ehelichkeit bei sonstiger Verfristung jedoch binnen Jahresfrist gerichtlich bestreiten.
Vertrag über eine von der gesetzlich vorgesehenen Gütertrennung abweichende Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Für solche Verträge besteht Notariatsaktpflicht; sie können jedoch auch von Rechtsanwälten ausgearbeitet werden.
Notariatsaktpflichtiger Vertrag zwischen Ehegatten zur Regelung ihrer Vermögensverhältnisse während oder nach der Ehe.
Dieses muss für seine Gültigkeit vom Erblasser zur Gänze eigenhändig (nicht mit Schreibmaschine oder PC) geschrieben und unterfertigt sein. Datum nicht vergessen!
Das Recht, über eine Sache nach Belieben zu verfügen und jeden anderen davon auszuschließen. Grenzen bestehen nur dort, wo Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen. Eigentum und Besitz werden sprachlich oft gleichgesetzt, sind jedoch im juristischen Kontext streng von einander zu unterscheiden. So kann ein Gegenstand sich vorübergehend im Besitz einer anderen Person als der des Eigentümers befinden.
Allgemeiner Ausdruck für Rechtsmittel. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht jeder Person ein Einspruchsrecht an das Gericht zu, wenn sie glaubt, durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei in einem bestimmten subjektiven Recht (zB Recht auf Akteneinsicht) verletzt worden zu sein. Gegen eine „Strafverfügung“ kann ebenfalls binnen 2 Wochen nach deren Zustellung Einspruch erhoben werden.
Ist für einen Gesetzesbeschluss Einstimmigkeit erforderlich, kann er nur mit Konsens aller Vertreter der Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union zustande kommen, beispielsweise bei Vertragsänderungen.
Zur Sicherung bestimmter Rechte einer Partei, kann das (Bezirks-)Gericht auf deren Antrag einstweilige Verfügungen treffen, um vorläufigen Rechtsschutz zu bieten.
Eintragung von Rechten in das Grundbuch, wodurch Rechtserwerb oder Rechtsverlust erfolgt.
Empfehlungen sind Rechtsakte des Rates der Europäischen Unionund/oder des Europäischen Parlamentes bzw der Europäischen Kommission. Sie sind grundsätzlich rechtlich nicht verbindliche Verlautbarungen, die aber dennoch rechtliche und politische Auswirkungen haben können.
Die Mutter hat gegen den festgestellten Vater Anspruch auf Ersatz der Entbindungskosten sowie auf Unterhalt für den Zeitraum von sechs Wochen nach der Geburt des Kindes.
Die Enterbung eines pflichtteilsberechtigten Kindes oder Ehegatten bedarf neben dem Vorliegen der gesetzlichen Enterbungsgründe auch derselben Formerfordernisse wie ein Testament. So zB Eigenhändigkeit oder 3 Zeugen.
Für diese einseitige Beendigung eines Dienstverhältnisses ist das Vorliegen eines Entlassungsgrundes notwendig, aber auch der Ausspruch der Entlassung ohne Aufschub. Bei Zuwarten ist der Entlassungsgrund in der Regel verwirkt.
Entschließungen sind Rechtsakte des Rates der Europäischen Unionund/oder des Europäischen Parlamentes, die die Absichten und Standpunkte des erlassenden Organs wiedergeben und grundsätzlich rechtlich nicht verbindlich sind.
Eine vom Gesetzgeber eingeräumte behördliche Beurteilungs- bzw Entscheidungsfreiheit.
Freiheitsstrafe, die für den Fall der Uneinbringlichkeit einer verhängten Geldstrafe festgesetzt wird.
Erwerb eines Rechts durch dessen jahrelanges ungehindertes Ausüben in gutem Glauben.
ERV steht für „Elektronischer Rechtsverkehr“. Darunter ist die elektronische Kommunikationen zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaft einerseits und Parteien bzw deren Vertretern anderseits zu verstehen, die durch strukturierte Datenübermittlung über sogenannte Übermittlungsstellen durchgeführt wird. Fax und E-Mail sind keine zulässigen Formen des elektronischen Rechtsverkehrs. Der ERV kann die Kommunikation auf Papier ersetzen und ist dieser gleichwertig. Die grundsätzlichen Regelungen dafür finden sich im Gerichtsorganisationsgesetz bzw der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr. Der ERV wurde bereits 1990 für die Übermittlung von Mahnklagen eingeführt und seither schrittweise ausgeweitet. Seit 1999 ist auch der sogenannte „Rückverkehr“ möglich, dh es können auch gerichtliche Erledigungen elektronisch zugestellt werden.
Mit dem EU-Vertrag (auch Vertrag von Maastricht genannt) wurde 1992 die Europäische Union gegründet. Der Vertrag erfuhr bereits mehrere Änderungen, nämlich durch den Vertrag von Amsterdam 1997, den Vertrag von Nizza 2001 und den Vertrag von Lissabon 2009.
Die Europäische Gemeinschaft (EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1992 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging. Sie war als eine der drei Europäischen Gemeinschaften Teil der ersten und wichtigsten der drei Säulen der Europäischen Union. Der Rechtskörper der Europäischen Gemeinschaft war damit das Kernstück der Europäischen Union (EU). Grundlage der EG war der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag).
Die Europäische Kommission (Kommission) mit Sitz in Brüssel ist ein Organ der Europäischen Union (EU). Sie hat unter anderem das bis auf wenige Ausnahmen alleinige Initiativrecht im EU-Rechtssetzungsverfahren sowie die Pflicht, die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts zu kontrollieren (Hüterin der Verträge) und für die Umsetzung der Rechtsakte in die Praxis zu sorgen, wofür sie Durchführungsvorschriften erlassen kann.
Die Europäische Konvention für Menschenrechte (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertag, der die Vertragsstaaten des Europarates zur Achtung der darin festgelegten Menschenrechte und Grundfreiheiten verpflichtet.
Die Europäische Union (EU) ist ein Staatenverbund in Europa und wurde 1992 durch den Vertrag von Maastricht gegründet. Seit dem Vertrag von Lissabon besitz die EU eine eigene Rechtspersönlichkeit.
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg obliegen die Auslegung und die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts sowie die Überwachung der Rechtmäßigkeit des Handelns von EU-Organen. Er befasst sich mit Vorabentscheidungsersuchen und Klage sowie mit Rechtsmittel gegen Urteile des EuG und überprüft (in Ausnahmefällen) die Urteile des Gerichts für den öffentlichen Dienst.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist seit 1998 als ständiger Gerichtshof in Straßburg eingerichtet und entscheidet über Staaten- bzw Individualbeschwerden. Verfahrensgegenständlich sind (behauptete) Verletzungen von durch die EMRK gewährleistete Grundrechte durch Vertragsstaaten.
Der Europäische Haftbefehl ersetzt das bisherige Auslieferungsverfahren im EU-Gebiet und ermöglicht die Festnahme/Übergabe einer Person zur Strafverfolgung oder -vollstreckung auf Basis einer justiziellen Entscheidung eines anderen Mitgliedstaats.
Der Europäische Ombudsmann/Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden von Bürgern eines Mitgliedstaats/mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat sowie von Unternehmen, Vereinigungen oder sonstigen Einrichtungen mit Sitz im Gemeinschaftsgebiet über (administrative) Missstände in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union (EU) .
Als Europäischer Rat wird die regelmäßige Zusammenkunft (2x jährlich) der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU)-Mitgliedstaaten zur Festlegung der Gemeinschaftspolitik bezeichnet. Der Europäische Rat ist im Gegensatz zum Rat der Europäische Union (Rat) kein Gemeinschaftsorgan und wird auch nicht rechtsetzend tätig.
Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) mit Sitz in Luxemburg ist für die meisten (direkten) Klagen von natürlichen und juristischen Personen gegen Gemeinschaftsorgane – zB bei staatliche Beihilfen oder Gemeinschaftsmarken – sowie für Rechtmittel gegen Entscheidungen des Gerichts für den öffentlichen Dienst zuständig.
Das Europäische Parlament ist das Europäische Union (EU)-Organ, dem die Vertretung der Unionsbürger obliegt. Es besteht aus 785 Abgeordneten (17 davon aus Österreich), die im Zuge von direkten Wahlen in allen 27 Mitgliedstaaten für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.
Der Europarat ist eine internationale Organisation mit 47 (europäischen) Mitgliedstaaten, die ihren Sitz in Straßburg hat und der Förderung bzw dem Schutz von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa dient.
Gleichbedeutend mit „nach dem Gesetz“.
Lateinisch für „von Amts wegen“.
Nichtigerklärung einer Ehe „ex tunc“ bedeutet „rückwirkende“ Aufhebung, dh dass die Ehe von Anfang an nicht gültig bestanden hat.
siehe Zwangsvollstreckung
Unpfändbarer Freibetrag, der bei Exekution auf beschränkt pfändbare Forderungen dem Schuldner verleiben muss.