Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Jubiläumsgelder sind Remunerationen, die zu bestimmten Anlassfällen an Mitarbeiter ausgezahlt werden. Dabei unterscheidet man grundsätzlich Betriebszugehörigkeitsjubiläen und Firmenbestandsjubiläen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Mitarbeiter Ansprüche auf Jubiläumsgelder. Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Jubiläumsgeld sind üblicherweise die Kollektivverträge. Allerdings können auch Betriebsvereinbarungen oder Einzeldienstverträge entsprechende Regelungen treffen.

Ist ein durch ein vollstreckbares Urteil zuerkannter Anspruch. Dieser verjährt im Normalfall erst in 30 Jahren ab der Entscheidung.

Lateinisch für "Das Gericht kennt das Recht". Römischer Rechtsgrundsatz. Es genügt vor Gericht den Sachverhalt darzustellen, zB Zivilprozess Erläuterungen zu juristischen Auslegung, der Mitteilung von Rechtsansichten oder zur Rechtsanwendung bedarf es nicht. Grundsatz der richterlichen Rechtsanwendung Das Gericht wendet das entsprechende Recht eigenständig auf den dargelegten und festgestellten Sachverhalt an.

Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Träger von Rechten und Pflichten sein. zB Verein, GmbH, Stiftung etc

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