Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Von einem Nachbargrundstück dürfen keine Immissionen durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusch, Erschütterung oder ähnlichem ausgehen, die das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreiten. Die Verhältnisse der unmittelbaren Umgebung sind daher zur Beurteilung heranzuziehen.

Verfügt der Erblasser für den Fall, dass der Ersteingesetzte die Erbschaft nicht erlangt (zB durch Tod), dass ein anderer Erbe zum Zug kommen soll, spricht man von „Nacherbschaft“. Erfasst ist aber auch jener Fall, in dem der Erblasser verfügt, dass nach dem ersten Erben ein zweiter Erbe zur Erbschaft gelangen soll. Hierbei hat der Vorerbe die Substanz zu erhalten.

Ist ein Vertragspartner mit seiner Leistung säumig, kann der andere nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Bezeichnet gesetzliche Bestimmungen, die durch Vereinbarungen abgeändert werden können.

Summe aller Vermögensrechte und Verbindlichkeiten des Verstorbenen mit Ausnahme höchst persönlicher Rechte und Pflichten, die im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den Erben übergehen.

lateinisch "Leibesfrucht". Bezeichnet das ungeborene Kind vom Zeitpunkt seiner Empfängnis bis zur Lebendgeburt.

Ist die primäre Form der Schadenersatzleistung und bedeutet, dass der Geschädigte so zu stellen ist, wie er ohne das schädigende Ereignis stehen würde (Zurückversetzung in den vorigen Stand).

lateinisch "nicht zweimal in derselben Sache". Prozessualer Grundsatz, dass über eine Rechtssache nur einmal rechtskräftig entschieden werden darf.

Verschlechtern sich nachträglich die persönlichen Verhältnisse oder die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines zu einer Geldstrafe Verurteilten nicht bloß unerheblich, so kann das Gericht die noch aushaftende Geldstrafe neu bemessen und reduzieren. Eine Antragstellung ist erforderlich.

Im zivilrechtlichen Rechtsmittelverfahren ist die Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht in der Regel beschränkt: Es darf lediglich auf Basis der Sachlage und des Parteienvorbringens zum Ende der erstinstanzlichen Verhandlung entschieden werden, neue Ansprüche dürfen nicht gestellt bzw neue Einwände nicht erhoben werden.

Zivilrechtlicher Begriff für die gesetzlich angeordnete Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäftes.

Die Niederlassungsfreiheit gehört zu den Grundfreiheiten der Europäischen Union (EU) und erlaubt natürlichen Person oder Unternehmen sich dauerhaft in einem oder mehreren Mitgliedstaaten des Binnenmarktes niederzulassen und wirtschaftlich tätig zu sein.

Der Notariatsakt ist eine vom Notar über Ersuchen der Parteien hergestellte schriftliche Urkunde über ein Rechtsgeschäft oder eine Rechtserklärung, die durch die Mitwirkung des Notars mit der Kraft einer öffentlichen Urkunde ausgestattet wird.

Als Noterbe wird der Pflichtteilsberechtigte bezeichnet. Der Pflichtteilsberechtigte Noterbe hat jedoch kein Erbrecht im eigentlichen Sinne, das heißt kein Recht auf eine Nachlassquote, sondern lediglich eine Geldforderung gegen die Erben in der Höhe seines Pflichtteilsanspruchs.

Nicht bestraft werden kann, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Die Verteidigungshandlung darf jedoch nicht unangemessen sein.

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