Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z
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Leichenöffnung, die zur Feststellung der Todesursache vorgenommen wird.
Gerichtshof zur letztinstanzlichen Entscheidung in Zivil- und Strafsachen mit Sitz in Wien.
Verhaltensanforderung, deren Nichteinhaltung das Entstehen eines Vorteils für Betroffene verhindert. Eine Obliegenheit ist zB die fristgerechte Schadensmeldung an die Versicherung.
Summe jener Normen, die Schuldverhältnisse regeln.
Die Obsorge des minderjährigen Kindes besteht in der Pflege und Erziehung des Kindes sowie in der Vermögensverwaltung und der gesetzlichen Vertretung. Bei deren Ausübung sollen die Eltern grundsätzlich einvernehmlich vorgehen. Sind die Eltern nicht verheiratet, kommt die Obsorge des Kindes allein der Mutter zu, es kann jedoch auch die gemeinsame Obsorge beantragt bzw vereinbart werden. In aufrechter Ehe besteht jedenfalls eine gemeinsame Obsorge.
Sachen, die dem Gemeingebrauch dienen und von jedem bestimmungsgemäß benützt und verwendet werden dürfen.
Strafbare Handlung, die von der Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt wird.
Besagt, dass eine Behörde oder ein Gericht von Amts wegen (Prinzip der amtswegigen Verfolgung) ein Verfahren einleitet und führt.
Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) setzt sich aus den neun Rechtsanwaltskammern Österreichs zusammen und ist, soweit die österreichische Rechtsanwaltschaft in ihrer Gesamtheit oder über den Wirkungsbereich einer einzelnen Rechtsanwaltskammer hinaus betroffen ist, zur Wahrung ihrer Rechte und Angelegenheiten sowie zu ihrer Vertretung berufen. Der ÖRAK ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und hat seinen Sitz in 1010 Wien, Wollzeile 1-3.
Wird verhängt, um Störungen im Zuge eines Verfahrens zu ahnden.
Natürliche Person, die eine juristische Person als deren Organ vertritt.