Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

Telefon: +43 316 830290
Fax: +43 316 829730
office(at)rakstmk.at


Recht von A bis Z

Rechtswörterbuch – inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Anwaltspflicht heißt, dass man in einem Gerichtsverfahren jedenfalls von einem Rechtsanwalt vertreten werden muss. Es wird zwischen relativer Anwaltspflicht und absoluter Anwaltspflicht unterschieden: Relative Anwaltspflicht heißt, dass zwar grundsätzlich keine Anwaltspflicht gegeben ist, aber wenn sich eine Partei vertreten lässt, muss es durch einen Rechtsanwalt sein. Eine Vertretung durch andere Personen ist unzulässig. Absolute Anwaltspflicht heißt, dass man vor Gericht ohne einen Rechtsanwalt keine prozesswirksamen Handlungen setzen kann.

Weitere Informationen