Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z
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Die bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete, verschuldensunabhängige Haftung des Leistungserbringers für offenkundige Mängel seiner Leistungen. Die Gewährleisungsmängel müssen im Zeitpunkt der Übergabe vorliegen; der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist dafür nicht maßgeblich.