Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Als Zeitwert bezeichnet man den Wert einer Sache unter Berücksichtigung seiner Wertminderung für Alter und Abnutzung. Den Zeitwert erhält man indem man vom Neuwert die Abschreibung für Alter, Zustand und Verbrauch des Gegenstandes abzieht.

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