Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

Telefon: +43 316 830290
Fax: +43 316 829730
office(at)rakstmk.at


Verteidigernotruf

Wir bieten rasche Hilfe in allen Situationen. Der Verteidigernotruf zum rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte ist rund um die Uhr kostenfrei aus ganz Österreich unter 0800 376 386 erreichbar.

Eine Person ist „Beschuldigte/Beschuldigter“ eines Strafverfahrens, wenn sie aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird. Sie hat gemäß § 49 Z 2 StPO das Recht, eine Verteidigerin / einen Verteidiger zu wählen.

Zu diesem Zweck haben die Österreichischen Rechtsanwälte gemeinsam mit dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz einen rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienst eingerichtet. Dieser umfasst je nach Einzelfall ein telefonisches oder auf Verlangen der/des Beschuldigten ein persönliches Beratungsgespräch,  gegebenenfalls den anwaltlichen Beistand bei einer Vernehmung sowie sonstige zu einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderliche Handlungen.

Über die oben angeführte Bereitschaftsdienst-Hotline, die täglich von 0.00 bis 24.00 Uhr besetzt ist, kann unverzüglich eine Verteidigerin / ein Verteidiger erreicht werden.

Der erste Anruf und eine erste telefonische Beratung sind kostenfrei. Im Übrigen sind die Leistungen grundsätzlich kostenpflichtig und werden mit einem Stundensatz von Euro 178,-- zzgl. USt verrechnet, wobei erbrachte Leistungen in angefangenen Viertelstunden abgerechnet werden. Der pauschalierte Stundensatz versteht sich als Entschädigung für jegliches konkrete Einschreiten einer Verteidigerin / eines Verteidigers im Rahmen des rechtsanwaltlichen Bereitschaftsdienstes, somit auch für telefonische Beratungen und Zeiten der An- und Rückreise zu bzw. von Polizeidienststellen und anderen Örtlichkeiten. Für den Fall, dass im Strafverfahren vom Gericht eine Verfahrenshilfeverteidigerin / ein Verfahrenshilfeverteidiger beigegeben wird, wird vorläufig von der Geltendmachung dieses Honoraranspruches abgesehen. 

Verteidigernotruf – Nummer

Rechtsanwaltlicher Bereitschaftsdienst für festgenommene Beschuldigte: 0800 376 386
Kostenfrei aus ganz Österreich

Weitere Informationen