Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Arbeitsrecht

Eine Vielzahl von Vorschriften regelt die Rechte und Pflichten einer Dienstnehmerin / eines Dienstnehmers wie einer Dienstgeberin / eines Dienstgebers, angefangen von Ausbildungsverhältnissen/Lehrverhältnissen über Dienstverhältnisse als Arbeiterin/Arbeiter oder Angestellte/Angestellter bis hin zu Managerinnen-/Managerdienstverträgen, andererseits auch neue Formen der Heim- und Telearbeit sowie der freien Dienstnehmereigenschaft.

Grundsätze:

  • Das Arbeitsrecht regelt auf „kollektiver“ Ebene Rechte und Pflichten der von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu bildenden Organe gegenüber der Dienstgeberin / dem Dienstgeber bzw. auf nächsthöherer Ebene der Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmervertretung gegenüber den Dienstgeberinnen-/Dienstgebervertretungen.
  • Das Arbeitsrecht regelt auf „individueller“ Ebene unter Berücksichtigung der kollektiven Regeln die konkreten Rechte und Pflichten zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages, der Dienstgeberin / dem Dienstgeber und der Dienstnehmerin / dem Dienstnehmer.
  • Entwickelt hat sich das Arbeitsrecht aus der Notwendigkeit des Schutzes der/des einzelnen, regelmäßig schwachen Dienstnehmerin/Dienstnehmers gegenüber der Dientsgeberin / dem Dienstgeber, sei es durch Arbeitnehmerinnen-/Arbeitnehmerschutzvorschriften, Arbeitszeitvorschriften, Urlaubsregelungen, Regeln über den Bestandschutz von Dienstverhältnissen etc.

Anwaltsleistungen

Die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt unterstützt die Parteien eines Arbeitsvertrages je nach Fragestellung bereits beginnend bei der Begründung des Dienstverhältnisses über die Dienstvertragserstellung, begleitend mit der Aufklärung über die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien des Arbeitsvertrages und endend bei der Rechtsberatung über eine Auflösung des Dienstverhältnisses aus welchem Grund und von welcher der beiden Parteien auch immer.

Fallbeispiele

Der Dienstgeber ist an den langjährigen Mitarbeiter herangetreten, möchte aus Rationalisierungsgründen das Dienstverhältnis schnellstmöglich beenden. Der Dienstnehmer sucht anwaltliche Hilfe auf und wird darüber beraten, welche Kündigungsfristen und -termine der Dienstgeber einzuhalten hat. Er wird darüber beraten, welche Möglichkeiten des Gegensteuerns bestehen – z. B. eine Kündigungsanfechtung.
Der Rechtsanwalt berät über die dem Dienstnehmer anlässlich der Auflösung durch die Dienstgeberseite zustehenden Ansprüche bezüglich Urlaubsersatzleistungen, Konsumation von Urlaub, Krankenstand, Abfertigungsansprüche, Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung etc.

Der Dienstgeber schildert einen Sachverhalt, von dem er glaubt, dass dieser eine Entlassung rechtfertigen würde.

Der Anwalt klärt über die Rechtsfolgen und Gefahren eines Ausspruches der Entlassung auf, insbesondere über die Notwendigkeit der Rechtzeitigkeit des Auspruches, die notwendige Schwere des Verstoßes, Unklarheiten in Beweisfragen, Aufzeigen anderer Lösungen als des tatsächlichen Ausspruches über die Entlassung etc.

In Ausübung der Dienstverpflichtung hat der Dienstnehmer dem Dienstgeber einen Schaden, z. B. durch Verursachen eines Verkehrsunfalles mit einem Dienstfahrzeug, zugefügt. Der Dienstgeber wird in diesem Zusammenhang über die Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtrechts, insbesondere über die rigiden Verjährungsbestimmungen, wie auch Höhe eines allfälligen Ersatzes, der vom Dienstnehmer gefordert werden kann, abhängig vom Grad des Verschuldens bis zur Entgeltshöhe, aufgeklärt.

Weitere Informationen

Checkliste

Die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt berät Sie und zeigt Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, die Entscheidung liegt bei Ihnen. Sie erleichtern sich und der Rechtsanwältin / dem Rechtsanwalt die Arbeit, wenn Sie nachstehende Unterlagen zum Anwaltstermin mitnehmen:

  • Dienstvertrag bzw. sonstige vertragliche Vereinbarung/Dienstzettel
  • Arbeitszeitaufzeichnungen (Ausdruck Austeil­erfassungssystem/Tachographen­scheiben/eigene Aufzeichnungen)
  • Urlaubs- und Krankenstandskarten
  • schriftliche Dokumentation z. B. über Abmahnungen, getroffene Vereinbarungen, Abänderung der getroffenen Vereinbarungen etc.
  • möglichst vollständige Angabe über die Daten beteiligter Personen (Vor- und Nachname, Adressen)