Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Schmerzengeld
Bei Unfällen mit Verletzungen gibt es in der Regel auch Schmerzengeldansprüche. Wie bei allen Schadenersatzfällen empfiehlt es sich auch wegen des Schmerzengeldes, rasch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt einzuschalten. Wenn Sie im Recht sind und recht bekommen, muss in der Regel die Gegenseite auch die Kosten Ihrer Rechtsanwältin / Ihres Rechtsanwaltes zusätzlich zum Schadensbetrag bezahlen.
Sie haben meist einen Schadenersatzanspruch gegen jemand anderen, wenn diese/dieser Sie durch ihr/sein Verschulden entweder verletzt oder Ihr Vermögen beschädigt hat.
Manchmal wird auch ohne Verschulden gehaftet, wenn z. B. eine sogenannte „Erfolgshaftung“ vorliegt, wenn also die Gegnerin / der Gegner für den Erfolg haftet, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft.
Anwaltsleistungen
Von Ihrer Vertrauensanwältin / Ihrem Vertrauensanwalt wissen Sie, dass es bei Unfällen immer gut ist, selber eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt einzuschalten. Einerseits um zu wissen, worauf und in welcher Höhe Sie einen Anspruch haben, andererseits um die Abwicklung, die Korrespondenz und die Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung zu delegieren. Zum vorliegenden Fall (siehe Fallbeispiel) konnte der Rechtsanwalt statt des angebotenen Betrags von Euro 4.000,-- einen Betrag von Euro 14.500,-- erreichen. Darüber hinaus musste die Versicherung das Honorar des Rechtsanwaltes in Höhe von Euro 1.100,-- zuzüglich Umsatzsteuer bezahlen. Für spätere Unfallfolgen erreichte er ein Feststellungsurteil, sodass die Ansprüche in jeder Richtung voll durchgesetzt wurden: Mit Euro 14.500,-- erhielt der Geschädigte um Euro 10.500,-- mehr als von der Versicherung angeboten und er musste keine Anwaltskosten zahlen. Für allfällige Spätfolgen sind Sie damit durch das Feststellungsurteil bestens abgesichert.
Sie gehen über den Zebrastreifen, ein Autofahrer übersieht Sie und fährt Sie frontal an. Rippenbrüche, ein Beckenbruch, viele Hautabschürfungen und Prellungen sind die Folge. Die Versicherung des Autofahrers bietet Ihnen von sich aus für Schmerzengeld einen Betrag von Euro 4.000,-- zur sofortigen Zahlung an.
Checkliste
Da die meisten Schadenersatzansprüche aus Unfällen mit Fahrzeugen herrühren, wird im Folgenden aufgezeigt, was eine schriftliche Zusammenstellung enthalten könnte, die Sie bereits zum ersten Gespräch mit Ihrer Rechtsanwältin / Ihrem Rechtsanwalt mitnehmen sollten:
- Ihren Namen mit Anschrift und Telefonnummer
- polizeiliches Kennzeichen Ihres Fahrzeuges
- Ihre Versicherung samt Anschrift und Polizzennummer
- Ihre Rechtsschutzversicherung samt Anschrift und Polizzennummer
- Schäden an Ihrem Fahrzeug
- dieselben Angaben über die Unfallgegnerin / den Unfallgegner und deren/dessen Fahrzeug
- Unfalltag, Unfallort
- selbst angefertigte Skizze über den Unfall
- Name und Adresse der Zeuginnen/Zeugen
- Reparaturrechnung
- Mietwagenrechnung
- bei Verletzungen Aufstellung über die Dauer, Intensität und Art der Schmerzen
- bei Verletzungen auch eine Aufstellung über die Erschwernisse im täglichen Leben und über die Tätigkeiten, die Sie aufgrund des Unfalls nicht mehr oder nur mehr eingeschränkt ausüben können (z. B. Radfahren, Bergsteigen, längeres Autofahren, Tragen schwerer Taschen etc.)