Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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8010 Graz
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Schieds- und Schlichtungsgebühren
Für die Durchführung von Schieds- oder Schlichtungsverfahren sind folgende Gebühren zu entrichten:
Streitwert in € bis: | Gebühr in € exkl. USt: |
---|---|
4.000,-- | 800,-- |
8.000,-- | 1.600,-- |
24.000,-- | 2.500,-- |
40.000,-- | 4.000,-- |
56.000,-- | 5.600,-- |
80.000,-- | 8.000,-- |
240.000,-- | 12.000,-- |
über 240.000,-- | 4 %, mindestens jedoch 12.000,-- |
Die Gebühren decken die Arbeit der Schiedsrichterin / des Schiedsrichters bzw. der Schlichterin / des Schlichters (einschließlich der in ihrer/seiner Kanzlei durchzuführenden Schreib- und Ausfertigungsarbeiten) ab. Entscheidet ein Senat, beträgt die Gebühr das Doppelte. Die Aufteilung unter den Senatsmitgliedern obliegt diesen. Mangels anderwärtiger Vereinbarung erhält die/der Vorsitzende 50 %, die Beisitzerinnen/Beisitzer je 25 %.