Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

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Schieds- und Schlichtungsgebühren

Für die Durchführung von Schieds- oder Schlichtungsverfahren sind folgende Gebühren zu entrichten:

Streitwert in € bis: Gebühr in € exkl. USt:
4.000,-- 800,--
8.000,-- 1.600,--
24.000,-- 2.500,--
40.000,-- 4.000,--
56.000,-- 5.600,--
80.000,-- 8.000,--
240.000,-- 12.000,--
über 240.000,-- 4 %, mindestens jedoch 12.000,--

Die Gebühren decken die Arbeit der Schiedsrichterin / des Schiedsrichters bzw. der Schlichterin / des Schlichters (einschließlich der in ihrer/seiner Kanzlei durchzuführenden Schreib- und Ausfertigungsarbeiten) ab. Entscheidet ein Senat, beträgt die Gebühr das Doppelte. Die Aufteilung unter den Senatsmitgliedern obliegt diesen. Mangels anderwärtiger Vereinbarung erhält die/der Vorsitzende 50 %, die Beisitzerinnen/Beisitzer je 25 %.