Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Für das ordentliche Gesetzgebungsverfahren, das in den meisten EU-Politikfeldern gilt, entscheidet der Rat der Europäischen Unionmit qualifizierter Mehrheit. Diese wird seit dem Vertrag von Lissabon über das Prinzip einer doppelten Mehrheit definiert: 55 Prozent der Mitgliedstaaten, die mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren sind maßgeblich. Das Verfahren der doppelten Mehrheit wird allerdings erst ab dem Jahr 2017 endgültig eingeführt; ab 2014 soll es angewandt werden, sofern kein Mitgliedstaat widerspricht. Ansonsten gilt bis dahin übergangsweise das Verfahren der qualifizierten Mehrheit, das im Vertrag von Nizza vorgesehen war.

Schriftliche Bestätigung einer geleisteten Zahlung, auf die jeder Zahlende Anspruch hat.

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