Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

Telefon: +43 316 830290
Fax: +43 316 829730
office(at)rakstmk.at


Recht von A bis Z

Rechtswörterbuch – inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Wer eine tatsächliche Behauptung nicht zu beweisen, sondern bloß glaubhaft zu machen hat, muss den Richter von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit überzeugen (Bsp: Gründe für den Wiedereinsetzungsantrag).

Weitere Informationen