Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z
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Wer eine tatsächliche Behauptung nicht zu beweisen, sondern bloß glaubhaft zu machen hat, muss den Richter von ihrer überwiegenden Wahrscheinlichkeit überzeugen (Bsp: Gründe für den Wiedereinsetzungsantrag).