Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Gegen gerichtliche Beschlüsse im Strafverfahren gibt es das Rechtsmittel der Beschwerde. Das Beschwerderecht steht in erster Linie der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten zu, soweit deren Interessen unmittelbar betroffen sind. Die Beschwerde ist auch das Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden.

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