Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Im Alltag wird oft nicht zwischen Besitz und Eigentum unterschieden. Dabei ist nicht jeder Besitzer auch gleichzeitig Eigentümer. Wer eine Sache mit dem Willen, sie für sich zu haben, in Gewahrsam hält, ist ihr Besitzer. Daher ist zwar ein Mieter oder ein Dieb Besitzer einer Sache, Eigentümer ist aber ein anderer.

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