Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

Telefon: +43 316 830290
Fax: +43 316 829730
office(at)rakstmk.at


Recht von A bis Z

Rechtswörterbuch – inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Lateinischer Ausdruck für Schuld, der in der Rechtssprache als Synonym für Verschulden verwendet wird. Ein Anspruch auf Schadenersatz setzt in der Regel ein Verschulden des Schädigers voraus. Nur wenn ihm seine Handlung vorwerfbar ist, ist der Schädiger zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Die Verschuldensformen sind Vorsatz und Fahrlässigkeit.

Weitere Informationen