Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z
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Beschränktes dingliches Nutzungsrecht an einer fremden Sache, wodurch deren Eigentümer zum Vorteil des Berechtigten verpflichtet ist, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Am verbreitetsten sind hierzulande Wegdienstbarkeiten (Geh- und Fahrrechte).