Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Durch den EG-Vertrag oder Vertrag von Rom (1957) wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet, die mit dem Vertrag von Maastricht (1992) unter der Bezeichnung Europäische Gemeinschaft (EG) in die Europäische Union (EU)integriert wurde. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde die Europäische Gemeinschaft mit der bisherigen Europäischen Union zusammengelegt; sie bestehen als ein alleiniges Rechtssubjekt unter dem Namen Europäische Union fort. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 ist der Vertrag in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt worden.

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