Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

Telefon: +43 316 830290
Fax: +43 316 829730
office(at)rakstmk.at


Recht von A bis Z

Rechtswörterbuch – inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Allgemeiner Ausdruck für Rechtsmittel. Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren steht jeder Person ein Einspruchsrecht an das Gericht zu, wenn sie glaubt, durch die Staatsanwaltschaft oder die Kriminalpolizei in einem bestimmten subjektiven Recht (zB Recht auf Akteneinsicht) verletzt worden zu sein. Gegen eine „Strafverfügung“ kann ebenfalls binnen 2 Wochen nach deren Zustellung Einspruch erhoben werden.

Weitere Informationen