Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Wer als Zeuge bei Gericht vorsätzlich eine falsche Aussage macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft. Eine Falschaussage macht auch derjenige, der wider besseren Wissens vorgibt, sich nicht mehr an etwas erinnern zu können.

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