Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
Salzamtsgasse 3/IV
8010 Graz

Telefon: +43 316 830290
Fax: +43 316 829730
office(at)rakstmk.at


Recht von A bis Z

Rechtswörterbuch – inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr

Von einem Nachbargrundstück ausgehende Einwirkungen auf eine Liegenschaft durch Abwässer, Rauch, Gase, Wärme, Geruch, Geräusche, Erschütterungen uä. Diese kann der Eigentümer nur untersagen, wenn sie das „ortsübliche“ Ausmaß überschreiten und die gewöhnliche Benutzung des Grundes wesentlich beeinträchtigen. Die unmittelbare Zuleitung und das Eindringen grobkörperlicher Stoffe sind jedoch jedenfalls unzulässig.

Weitere Informationen