Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z
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Die Rechtsordnung stellt in vielen Fällen besondere Gebote und Verbote für menschliches Verhalten auf. Sie untersagen ein Verhalten, das nur abstrakt gefährlich ist. Ein Zuwiderhandeln gegen diese Normen begründet Rechtswidrigkeit.