Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Die jederzeit widerrufliche Erklärung des Verstorbenen zu dessen Lebzeiten, an wen das zum Zeitpunkt seines Todes vorhandene Vermögen zur Gänze oder quotenmäßig übergehen soll. Bedarf zu seiner Gültigkeit der Einhaltung gewisser Formvorschriften. Es gibt eigenhändige, fremdhändige, mündliche und öffentliche Testamente.

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