Steiermärkische Rechtsanwaltskammer
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Recht von A bis Z

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Seit 1.1.2014 gibt es in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht, das über Beschwerden (link) gegen Entscheidungen bestimmter Verwaltungsbehörden entscheidet. Die Landesverwaltungsgerichte ersetzen u.a. die bisherigen Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS) und sonstigen Rechtsschutzbehörden. 

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